Wie kann man ein Girokonto eröffnen?Das Girokonto ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr weg zudenken. Nahezu jeder benötigt eines, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Ob Sie nun z.B. Ihr Gehalt dorthin überweisen lassen oder Miete per Dauerauftrag zahlen. Ein Leben ohne Girokonto ist schlichtweg unmöglich in der heutigen westlichen Welt. Was benötigen Sie zum Girokonto eröffnen?Sie müssen das 7. Lebensjahr vollendet haben.Mit Vollendung des 7. Lebensjahres ist man laut § 21 ABGB Abs. 2 beschränkt geschäftsfähig und kann mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ein Konto eröffnen. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr entfällt die nötige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Einige Banken eröffnen Girokonten teilweis erst ab 14 Jahre oder auch 16 Jahre. Dies sind dann meistens Konto, die extra auf Jugendliche zugeschnitten sind und meistens auf Guthabensbasis geführt werden. Viele Banken werben seit Jahren schon sehr früh um die Gunst der Kinder / Jugendlichen, da die Wahrscheinlichkeit ist sehr klein, dass diese Kunden später die Bank wechsel. Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Wie können Sie online ein Girokonto eröffnen ?
Finden Sie das passende AngebotFinden Sie auf folgenden Seiten Ihr passendes Girokonto. Wenn Sie was Passendes gefunden haben, klicken Sie auf den Link oder Banner unterhalb der jeweiligen Beiträge. Sie werden dann auf die Antragsseite zur der jeweiligen Bank weitergeleitet, wo Ihre persönlichen Angaben abgefragt werden. Folglich können Sie den fertigen Antrag ausgefüllt ausdrucken. Diesen brauchen Sie nur noch zu unterschreiben und zur Post bringen. Der Antrag enthält das bereits angesprochen PostIdent zum Durchführen der Legitimationsprüfung. Im übersichtlichen Hauptmenü sind die Girokonto - Anbieter aufgelistet. |
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Zur Eröffnung eines Girokontos, benötigt die Bank zur Legitimationsprüfung einen Personalausweis oder Reisepass. Sollte Sie beides noch nicht besitzen, weil Sie unter 16 Jahren alt sind, kann eine Geburtsurkunde vorgelegt werde. Die Legitimationsprüfung für online beantragte Girokonten wird meistens via PostIdent durchgeführt. Die deutsche Post wird von der Bank mit der Legitimationsprüfung in der Postfiliale beauftragt. Was bedeutet Legitimationsprüfung? Die Bank muss nach § 154 Abgabenordnung (AO) sicherstellen, dass das Girokonto, auf keine erdachten oder fremde Person eröffnet wird. Des Weiteren ist die Bank nach § 8 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Frage nach dem wirtschaftlich Berechtigen zu stellen.